Sie hatten Pech und eine Kollision mit Ihrem Fahrzeug und einem Wildtier? Dann sind Sie verpflichtet, den Wildunfall unverzüglich beim zuständigen Jäger oder am einfachsten an die Polizei zu melden. Auch geringe Kollisionen mit Wild sind umgehend zu melden! Verletzte Wildtiere können sehr aggressiv reagieren und um sich selbst nicht zu gefährden, lassen Sie sie liegen. Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Wildschwein, Reh, Fuchs oder Hase) im Regelfall in Ihrer Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind meist nicht mitversichert. Schauen Sie am Besten mal in Ihre Versicherungsunterlagen. "Wildausweichschäden", die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit nachweislich schwerere Fahrzeugschäden verhindert wurden. Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier und zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei Wildschäden ist es grundsätzlich so, dass die Beweispflicht immer bei Ihnen (Versicherungsnehmer) liegt. Das amtliche Protokoll zur Unfallaufnahme sowie die sogenannte Wildbescheinigung dienen der Versicherung als Nachweis für einen Unfall mit Haarwild. Spuren von Blut und Haaren sollten nicht weggewischt und eventuell fotografiert werden. Sie dienen vielleicht als Beweismittel. Danach wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und wir lassen den Schaden an Ihrem Fahrzeug wieder verschwinden.